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   OVG Saarland, 31.05.2017 - 2 A 179/16   

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OVG Saarland, 31.05.2017 - 2 A 179/16 (https://dejure.org/2017,18133)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.05.2017 - 2 A 179/16 (https://dejure.org/2017,18133)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 2 A 179/16 (https://dejure.org/2017,18133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 21 VwVfG SL, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Befangenheit des Fachleiters bei Zulassung zur Lehramtsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit für den Beruf des Lehrers mit der Befähigung für das Lehramt bei Bewertung der Vornoten der Vorexamenslehrprobe als mangelhaft; Zulassungsanspruch eines Referendars zur Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen; Besorgnis der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geeignetheit für den Beruf des Lehrers mit der Befähigung für das Lehramt bei Bewertung der Vornoten der Vorexamenslehrprobe als mangelhaft; Zulassungsanspruch eines Referendars zur Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen; Besorgnis der ...

  • rechtsportal.de

    Geeignetheit für den Beruf des Lehrers mit der Befähigung für das Lehramt bei Bewertung der Vornoten der Vorexamenslehrprobe als mangelhaft; Zulassungsanspruch eines Referendars zur Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen; Besorgnis der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2017 - 2 A 179/16
    Prüfungsnoten dürfen nicht isoliert gesehen werden, sondern sind in einem Bezugssystem zu finden, das durch die persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der Prüfer beeinflusst wird.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u. 123/83 -, NJW 1991, 2007) Hieraus resultiert ein prüfungsrechtlicher Bewertungsspielraum, der zwar im dargestellten Umfang der durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen Kontrolle unterliegt.

    Eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf nicht als falsch gewertet werden.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u. 123/83 -, NJW 1991, 2007).

  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2017 - 2 A 179/16
    Das Vorbringen der Klägerin, das Verwaltungsgericht habe das Gebot, fachwissenschaftliche Beurteilungen von prüfungsspezifischen Wertungen zu trennen,(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.1997 - 6 B 55/97 - (juris)) verletzt, führt nicht zum Erfolg.

    Zum einen stellt sich im vorliegenden Fall bereits die Frage, ob und inwieweit sich bei dem Lehrprobenthema "Die nationalsozialistische Arbeitsmarktpolitik: Eine ökonomische und politische Erfolgsgeschichte?" fachliche Beurteilungen und prüfungsspezifische Wertungen überhaupt trennen lassen,(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.1997 - 6 B 55/97 - (juris), wo die Frage nach der Untrennbarkeit von fachlichen Beurteilungen und prüfungsspezifischen Wertungen offen bleiben konnte) da die Fragestellung die Notwendigkeit einer differenzierten Auseinandersetzung mit diesem Thema impliziert.

  • OVG Saarland, 26.01.2011 - 3 A 238/10

    Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt Primarstufe/Sekundarstufe I

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2017 - 2 A 179/16
    Auf eine lediglich subjektive, objektiv nicht zu bestätigende Auffassung des Prüflings kommt es nicht an.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 26.8.2016 - 7 CE 16.950 -, juris) Es müssen vielmehr konkrete Tatsachen vorliegen, die ohne Rücksicht auf individuelle Empfindlichkeiten den Schluss rechtfertigen, dass der Prüfer nicht die notwendige Distanz und sachliche Neutralität bei der Bewertung aufgebracht hat.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.1.2011 - 3 A 238/10 - juris).

    Dass der Fachleiter B der Klägerin empfohlen hat, in Ruhe über eine alternative Lehrerlaufbahn an Gemeinschaftsschulen nachzudenken, ist ebenfalls nicht geeignet, ein Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu begründen; diese - von der Klägerin beanstandete - Äußerung ist vielmehr lediglich als ein wohlmeinender Rat zu werten.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.1.2011 - 3 A 238/10 - juris) Abgesehen davon, dass dieser Rat des Fachleiters, wie das Verwaltungsgericht in seinem Urteil zutreffend ausgeführt hat, in Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht erfolgte, bestand hierfür aufgrund der von der Klägerin während der Referendarausbildung gezeigten fachlichen und didaktischen Schwächen einerseits, die einen erfolgreichen Abschluss am Studienseminar ernsthaft in Frage stellten, und der ihr andererseits bescheinigten sozialen Kompetenzen, die sie nach der Einschätzung des Fachleiters an Gemeinschaftsschulen in Gewinn bringender Weise einbringen könnte, durchaus Anlass.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2017 - 2 A 179/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2017 - 2 A 179/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2017 - 2 A 179/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2017 - 2 A 179/16
    Die Aufhebung eines Prüfungsbescheids und die Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch nochmaliges Ablegen der Zusatzlehrprobe im Fach Geschichte durch die Klägerin fortzusetzen, setzen voraus, dass die Bewertung einer vom Prüfling bearbeiteten Aufgabe fehlerhaft ist und dass dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis hat.(Vgl. BVerwG vom 16.3.1994 - 6 C 5/93 -, DVBl 1994, 1356) Prüfungsbewertungen sind wegen des den Prüfern zustehenden Bewertungsspielraums gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2017 - 2 A 179/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch bei Bewertungsfehlern zu prüfen, ob Auswirkungen des behaupteten Fehlers auf das Ergebnis der Prüfungsentscheidung mit der erforderlichen Gewissheit ausgeschlossen werden können.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.1999 - 6 C 13/98 - (juris)) Dass hier eine solche Kausalität des behaupteten Bewertungsfehlers für das Prüfungsergebnis der angefochtenen Zusatzvorexamenslehrprobe im Fach Geschichte vom 2.12.2014 aufgrund der dort zu Tage getretenen gravierenden Defizite in der didaktischen Kompetenz und in der Kommunikationskompetenz zu verneinen ist, hat das Verwaltungsgericht eingehend dargelegt.
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2017 - 2 A 179/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 29.01.1985 - 7 B 4.85

    Schulrecht - Prüfung - Unparteiische Amtsausübung - Selbstablehnung - Prüfer

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2017 - 2 A 179/16
    Nach § 21 SVwVfG, der auch im Prüfungsrecht Geltung besitzt,(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.1.1985 - 7 B 4/85 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 209) ist die Besorgnis der Befangenheit berechtigt, wenn nach den Umständen des Einzelfalles ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen.
  • OVG Saarland, 10.11.2014 - 1 B 352/14

    Wechsel des Fachleiters im Vorbereitungsdienst - Vorwegnahme der Hauptsache -

  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996

    Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des

  • VGH Bayern, 26.08.2016 - 7 CE 16.950
  • OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 A 274/20

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; ernstliche

    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2017 - 2 A 179/16 -, bei Juris (Prüfungsrecht)] Die gewählte Verfahrensweise für die Entscheidung über das gegen die Vorsitzende gerichtete Ablehnungsgesuch entspricht der gesetzlichen Vorgabe in den §§ 71 Abs. 3, 20 Abs. 4 SVwVfG.
  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 392/18

    Waffenrecht: Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei Verstoß gegen

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.05.2017 - 2 A 179/16 -, juris.
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